Voraussetzungen
Mindestalter 23 Jahre
gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Nachweis der VEST / CMAS-TL** Qualifikation oder vergleichbare Prüfung
Nachweis von 3-jähriger, aktiver Ausbildungsarbeit als VEST / CMAS Tauchlehrer** oder vergleichbar. Bei aktiven Tauchlehrern der Stufe VEST Tauchlehrer*** oder vergleichbar, die beruflich als kommerzielle Tauchlehrer auf einer Tauchbasis / in einer Tauchschule arbeiten, kann die Wartezeit auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn entsprechende Ausbildungsaktivität nachgewiesen werden kann.
Nachweis der kommerziellen Arbeit als Tauchlehrer wie folgt:
eigene Tauchschule mit Gewerbenachweis oder
Arbeitsvertrag mit einer Tauchschule/Tauchgeschäft oder Verein mit aktiver Tätigkeit als Tauchlehrer
Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
Abnahme von mindestens 50 CMAS-Brevets (CMAS * - *** oder Spezialkurse)
Nachweis über die Teilnahme am HLW und O2-Seminar
Logbuchnachweis von mind. 500 Tauchgängen.
Amtlicher Sportbootführerschein (z.B. Sportbootführerschein See)
Qualifikation in folgenden Fachbereichen:
Theorie, Lehrprobe und Tauchpraxis, Notfallmedizin in der Praxis, Bewegungslehre, Unterrichtslehre, Marketing, kaufmännische Grundlagen, Ausbildungsrichtlinien, Sicherheitsstandards, Regularien für die TL-Qualifikationen, Beurteilung von TL-Qualifikationen in Theorie und Praxis, und Demonstration ausgewählter, in einer Qualifikation zum TL vorkommenden praktischen Teile.
Abschluss
Nach erfolgreicher Qualifikation ist der VEST / CMAS-Tauchlehrer *** berechtigt folgende Brevets abzunehmen:
Abnahmeberechtigt bis CMAS*** und VEST / Tauchlehrer Assistent
Abnahmeberechtigung der Spezialkurse, wie vom VEST-Präsidium bestätigt
Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS- Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.